Die Reform der Altersvorsorge 2020 ist bereinigt und bereit für die Schlussabstimmung am 17. März 2017. Umstritten war vor allem die Erhöhung der Mehrwertsteuer (vgl. unseren Beitrag vom 3. März 2017).

Ständerrat und Nationalrat stimmten in ihrer Sitzung vom 16. März 2017 dem Antrag der Einigungskonferenz betreffend die Reform der Altersvorsorge 2020 (Geschäftsnummer 14.008) zu (vgl. Wortprotokolle des Ständerates; Wortprotokolle des Nationalrates).

Eine zentrale Differenz bestand u.a. bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der Ständerat wollte die Mehrwertsteuer um 1.0% erhöhen, der Nationalrat hingegen nur um 0.6% (vgl. unseren Beitrag vom 12. März 2017).

Hinsichtlich der Erhöhung der Mehrwertsteuer konnte sich der Nationalrat durchsetzen. Die Mehrwertsteuer soll zwecks Finanzierung der AHV in zwei Stufen um 0.6% erhöht werden (0.3% per 1.1.2018 im Sinne einer Weiterführung der IV-Zusatzfinanzierung zugunsten der AHV und 0.3% per 1.1.2021). In Kombination mit der bereits beschlossenen Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0.1% zugunsten der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) würde der Normalsatz der MWST ab 1.1.2018 weiterhin 8.0% betragen (vgl. zur Entwicklung der Mehrwertsteuersätze ab dem 1.1.2018 unseren Beitrag vom 23. Februar 2017) und ab dem 1.1.2021 auf 8.3% erhöht.

Die Vorlage ist damit bereit für die parlamentarische Schlussabstimmung am 17. März 2017. Gemäss Medienberichten ist grundsätzlich zu erwarten, dass die Vorlage in der Schlussabstimmung angenommen wird. Die Abstimmung war im Nationalrat zwar knapp, in der Schlussabstimmung wird allerdings kein qualifiziertes Mehr mehr nötig sein (vgl. NZZ vom 16. März 2017)

Alle Unterlagen zum Antrag der Einigungskonferenz sind hier abrufbar. Sämtliche Informationen, Dokumente und Medienmitteilungen zur Altersvorsorge 2020 und zur parlamentarischen Beratung sind hier abrufbar.