Die Reform der Altersvorsorge 2020 steht und fällt vor allem mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Diese ist Gegenstand des Differenzbereinigungsverfahrens zwischen Ständerat und Nationalrat in der parlamentarischen Frühjahrssession 2017. Ziel ist, die Reform noch in der laufenden Session in die Schlussabstimmung zu bringen.

Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 (Botschaft vom 19. November 2014) ist vorgesehen, die Mehrwertsteuersätze anzuheben, um die Finanzierungslücken in der AHV zu schliessen. Die Erhöhung soll derart erfolgen, dass die heute geltenden Mehrwertsteuersätze ab 1. Januar 2018 unverändert bleiben (vgl. die Medienmitteilung der ESTV vom 23. Februar 2017).

An sich läuft die 2011 eingeführte Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zwecks IV-Zusatzfinanzierung Ende 2017 aus, was trotz Annahme der FABI-Vorlage, zu einer Senkung der Mehrwertsteuersätze führen würde. In der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 hat das Stimmvolk bereits zugestimmt, dass alle drei Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2018 zugunsten der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) um 0.1 Prozentpunkte erhöht werden (vgl. zur Entwicklung der Mehrwertsteuersätze unseren Beitrag vom 23. Februar 2017).

Gemäss Angaben des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) weitet sich die Finanzierungslücke der AHV bis 2030 zwischen Ausgaben und Einnahmen auf 21 Milliarden aus (vgl. ECO-Beitrag auf SRF vom 27. Februar 2017). Die politisch und gesellschaftlich weit mehr diskutierten, strukturellen Massnahmen der Altersvorsorge 2020 – wie etwa die Erhöhung des Rentenalters – würden diese Finanzierungslücke nur marginal schliessen. Hier kommt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zum Tragen, denn gemäss den Überlegungen des Bundesrats ist nicht mehr die Frage ob, sondern um wieviel die Mehrwertsteuer im Hinblick auf die Altersreform zu erhöhen ist. Die Reform der Altersvorsorge 2020 ist Gegenstand der politischen Verhandlungen in der Frühjahrssession 2017 des Schweizer Parlaments und befindet sich derzeit in der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten (Geschäft des Bundesrates; 14.008).

Am 28. Februar 2017 wurde die Reformvorlage vom Nationalrat beraten (Wortprotokolle vom 28. Februar 2017). Gemäss Sessionsprogramm 2017 wird der Ständerat die Reform der Altersvorsorge 2020 am 7. März 2017 behandeln. Die jeweiligen Gesetzesfahnen und Anträge sind hier abrufbar.