Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Steuerrekursgerichts Zürich, die im September/Oktober 2020 publiziert wurden.

  • StRG ZH, 12. Mai 2020, DB.2020.15 / ST.2020.21: Liegenschaftsunterhaltskosten (dieser Entscheid ist rechtskräftig); Das erstmalige Erstellen von architektonischen Basisplänen zu einem alten baufälligen und (seit rund zwei Jahrzehnten) nicht mehr bewohnbaren Wohnhaus dient nicht der Werterhaltung. Die diesbezüglichen Kosten qualifizieren als Anlagekosten. Solche Basispläne sind von Bauplänen für ein konkretes Bauprojekt zu unterscheiden. Der Versuch der Pflichtigen, das Planwerk (im Sinn von Vorbereitungsarbeiten) mit einem konkreten Sanierungsprojekt und insbesondere mit Energiesparmassnahmen in Verbindung zu bringen, verhilft ihnen nicht zum angestrebten Steuerabzug. Dabei wurde offen gelassen, ob die Basispläne als Vorarbeit für Baupläne des konkreten Bauprojektes zu sehen sind. Zum einen ist der konkrete Zusammenhang nicht nachgewiesen und zum andern käme die Sanierung im konkreten Fall wirtschaftlich einem Neubau gleich, weshalb Vorbereitungsarbeiten - selbst solche betreffend Energiesparmassnahmen - nicht abzugsberechtigt sind (Abweisung).

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