Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen 14. - 20. Februar publiziert wurden.

  • Urteil vom 4. Februar 2022 (A-623/2021): Mehrwertsteuer (nicht unternehmerischer Bereich, Vorsteuerkorrektur; 2015-2017); Im vorliegenden Fall verfügt die Beschwerdeführerin unbestrittenermassen über einen unternehmerischen Bereich und ist daher der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt. Umstritten war hingegen, ob sie neben diesem unternehmerischen auch einen nicht unternehmerischen Bereich unterhält, so dass der von ihr geltend gemachte Vorsteuerabzug zu korrigieren ist. Unbestritten ist, dass es sich bei der Beschwerdeführerin um eine gemeinnützige Stiftung mit karitativer Zielsetzung handelt. Das Bundesverwaltungsgericht hält sodann fest, dass die Zweckbestimmung klar darauf hindeute, wonach die Beschwerdeführerin neben ihrem unternehmerischen über einen nicht unternehmerischen Bereich verfüge. Die Leistungen im karitativen Bereich erbringe die Beschwerdeführerin ohne Gegenleistung. Entsprechend seien die geltend gemachten Vorsteuern zu korrigieren. Nach welcher Methode dies zu geschehen hat, diesbezüglich weist das Bundesverwaltungsgericht die Sache für weitere Abklärungen an die Vorinstanz zurück. Teilweise Gutheissung der Beschwerde, als die Sache an die Vorinstanz für weitere Abklärungen zurückgewiesen wird. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
  • Urteil vom 18. November 2021 (A-2765/2020): Einfuhrsteuer; Vorliegend Heilung des rechtlichen Gehörs durch Beschwerdeinstanz, da volle Kognition; Vorliegend keine zollfreie vorübergehende Verwendung von Luftfahrzeugen; Abweisung der Beschwerde (neu Abschreibung aufgrund Beschwerderückzugs vor BGer mit Urteil vom 27. Januar 2022 (2C_21/2022)).

Entscheide im Bereich der Amtshilfe / Nichteintreten:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.