Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 29. November - 5. Dezember 2021 publiziert wurden.

  • Urteil vom 18. November 2021 (A-2765/2020): Einfuhrsteuer; Vorliegend Heilung des rechtlichen Gehörs durch Beschwerdeinstanz, da volle Kognition; Vorliegend keine zollfreie vorübergehende Verwendung von Luftfahrzeugen; Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 3. November 2021 (A-1558/2020): Mehrwertsteuer 2011-2014; Ermessenseinschätzung; Vorliegend war einerseits umstritten, ob die Voraussetzungen für eine Ermessenseinschätzung als erfüllt anzuerkennen sind und andererseits, falls dem so ist, ob die vorgenommene Ermessenseinschätzung als angemessen zu bewerten ist. Vorliegend weist die Buchhaltung der Beschwerdeführerin offensichtlich grosse Mängel und Unregelmässigkeiten vor, weshalb eine Einschätzung nach Ermessen angezeigt gewesen sei. Sodann hält das Gericht fest, was die Überprüfung der vorgenommenen Ermessenseinschätzung anbelangt, dass sich das Gericht eine gewisse Zurückhaltung auferlegt und es nur im Falle eines Missbrauchs oder einer Überschreitung des Ermessens eingreift. Es kommt in diesem Punkt zum Schluss, dass die vorgenommene Einschätzung nicht zu beanstanden sei. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 23. November 2021 (A-5038/2020): Umsatzabgabe; Effektenhändler:  Als Vermittler gilt, wer – wie ein Nachweismäkler – als erster die Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachweist oder – wie ein Vermittlungsmäkler – im Rahmen der Vertragsverhandlungen auf die Abschlussbereitschaft der anderen Vertragspartei einwirkt und damit eine kausale Ursache für den Vertragsabschluss setzt. Da die Beschwerdeführerin gewerbsmässig sowie ausschliesslich oder zu einem wesentlichen Teil die Vermittlung von Unternehmen bezweckt, gilt sie als Effektenhändlerin. Abweisung der Beschwerde.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.