Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 14. bis 20. September 2026 publiziert wurden:
- Urteil vom 27. August 2026 (A-3635/2024, A-3644/2024 und A-3645/2024): Zoll; nachträgliche Erhebung: Das BVGer hatte zu beurteilen, ob die Beschwerdeführer zu Recht zur Nachentrichtung von Zöllen, Einfuhrsteuer und Verzugszinsen verpflichtet wurden. Die Nachforderung stand im Zusammenhang mit Lebensmitteln, die von ihrem Lieferanten D ohne Zollanmeldung in die Schweiz eingeführt worden waren. Im Rahmen früherer Verfahren war festgestellt worden, dass Lieferant D in ein umfangreiches System des Lebensmittelschmuggels involviert war. Das BVGer bestätigt, dass der Kreis der Zollschuldner nach Art. 70 ZG weit gefasst ist. Zollschuldner ist nicht nur der eigentliche Importeur, sondern auch, wer die Einfuhr wirtschaftlich veranlasst, etwa durch die regelmässige Bestellung importierter Waren. Hervorzuheben ist, dass dem guten Glauben im Nachforderungsverfahren grundsätzlich keine entscheidende Bedeutung zukommt. Wer als unmittelbarer Begünstigter einer unverzollten Einfuhr qualifiziert, haftet unabhängig davon, ob ihm ein Verschulden oder Kenntnis des Schmuggels nachgewiesen werden kann. Massgeblich ist allein, dass die geschuldeten Einfuhrabgaben objektiv nicht entrichtet wurden. Daher vermochte die Argumentation der Beschwerdeführer, sie hätten im guten Glauben gehandelt und nichts von den Machenschaften des Lieferanten D gewusst, nicht zu überzeugen. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
Zur Publikation vorgesehen:
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.




