Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 4. - 10. September 2023 publiziert wurden:

  • Urteil vom 14. August 2023 (A-4469/2020): Rückerstattung der Verrechnungssteuer (DBA CH-IT); die Beschwerdeführerin mit Ansässigkeit in Italien hatte ein Rückerstattungsgesuch in Bezug auf die Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen gestellt. Die Erträge liefen über von ihr gehaltene Offshore-Gesellschaften, welche in Italien im Nachgang zu einem steuerlichen Offenlegungsprogramm als transparent betrachtet wurden. Eine Weiterleitung der Erträge resp. eine entsprechende Weiterleitungsverpflichtung der Offshore-Gesellschaften wurde nicht geltend gemacht. Die Beschwerdeführerin kann sodann den Durchgriff als dem Rechtsmissbrauchskonzept entstammende Figur nicht zu ihren Gunsten anrufen, sondern muss sich die gewählte Rechtsgestaltung entgegenhalten lassen. Ebenfalls nicht behelflich ist, dass sie nach CRS- resp. GAFI-Regelung als wirtschaftlich Berechtigte qualifiziert, da das DBA eine davon unabhängige Definition des Begriffs kennt. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 24. August 2023 (A-1111/2023): Mehrwertsteuer; Festsetzung der endgültigen Steuerforderung vom 1. bis 4. Quartal 2017; Art. 86 Abs. 7 MWSTG (in der geltenden Fassung bis 31. Dezember 2017); im vorliegenden Fall ist die Höhe der MWST-Forderung strittig. Es werden die Mehrwertsteuerabrechnungen des Beschwerdeführers geprüft und als zutreffend beurteilt. Die Mehrwertsteuerforderung der ESTV gegen den Beschwerdeführer wird auf CHF 3'600 für die Steuerperioden vom 1. bis 4. Quartal 2017 festgesetzt. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfahrenskosten werden allerdings der obsiegenden Partei auferlegt, da sie diese durch die Verletzung von Verfahrensvorschriften verursacht hat.

Amtshilfe (inkl. Updates/Wiederpublikationen):

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.