Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 16. - 22. August 2021 publiziert wurden.

  • Urteil vom 6. August 2021 (A-5196/2020): Mehrwertsteuer; Einheit der Unternehmung / von der Steuer ausgenommene Leistungen (Steuerperioden 2012 bis 2015); Im vorliegenden Fall war strittig, ob die in den Räumlichkeiten einer Apotheke von Therapeutinnen und Therapeuten erzielten Umsätze im mehrwertsteuerrechtlichen Sinne der Apotheke als Abgabepflichtige zuzuordnen sind. Nach eingehender Überprüfung des Sachverhalts überwiegen für das Bundesverwaltungsgericht die Indizien, welche gegen die Qualifikation der Therapeutinnen und Therapeuten als eigenständige Mehrwertsteuersubjekte sprechen. Die Steuerpflicht der Beschwerdeführerin erstrecke sich auch auf die von den einzelnen Therapeutinnen und Therapeuten im Therapiezentrum erzielten Umsätze. Denn die Handlungen der Beschwerdeführerin in Bezug auf das Therapiezentrum gingen aus mehrwertsteuerrechtlicher Sicht weit über diejenigen einer blossen Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten hinaus. Die  Voraussetzungen für eine von der Steuer ausgenommene Leistung seien in casu ebenfalls nicht erfüllt. Abweisung der Beschwerde.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.