Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen 23. - 29. Mai 2022 publiziert wurden:

  • Urteil vom 11. Mai 2022 (A-4077/2021): B. hatte im Oktober 2016 die vorübergehende Einfuhr eines Pferdes mit einer Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung angemeldet. Als Verwendungszweck wurde "Ausbildung" angegeben. Zu diesem Zeitpunkt war das Zollkontingent für Tiere der Pferdegattung für 2016 bereits  ausgeschöpft. Nach Einfuhr des Pferdes sah sich B. nach einem Käufer um; im November wurde das Pferd sodann an die Beschwerdeführerin verkauft. Im Januar 2017 wurde das Pferd im Auftrag von B. zum Konzingentszollansatz (KZA) zur definitiven Einfuhr angemeldet. Richtigerweise hätte dies aber bereits im Vorfeld des Verkaufs stattfinden müssen, und entsprechend zum höheren Zollansatz (AKZA). Da zu Unrecht Abgaben nicht erhoben wurden und die Beschwerdeführerin als Zollschuldnerin zu qualifizieren ist, gilt sie als nachleistungspflichtige Person i.S.v. Art. 12 Abs. 2 VStrR. Somit ist sie für die nicht bezahlten Abgaben mit B. solidarisch leistungspflichtig. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 22. März 2022 (A-2704/2020): MWST (2011-2015); Forderungsverzicht durch Gemeinwesen; Subvention; Sanierungsbeitrag (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 10.04.22); Entscheid neu angefochten beim BGer.
  • Urteil vom 23. Dezember 2020 (A-6843/2018): Rückerstattung wegen Wiederausfuhr; Kunstgegenstände, welche privat frei genutzt werden können, geltend als in Gebrauch genommen. Die Vorinstanz hat zu Recht die Rückerstattung der Einfuhrsteuer wegen Wiederausfuhr abgelehnt; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen; Publikation als BVGE 2021 III/3.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe (inkl. Wiederpublikationen / Updates bzgl. Weiterzug):

Nichteintreten (inkl. Wiederpublikationen / Updates bzgl. Weiterzug):

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.