Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen 11. - 17. April 2022 publiziert wurden:

  • Urteil vom 1. April 2022 (A-4848/2021): MWST 2011-2015 (2. Rechtsgang nach Urteil vom 20. Januar 2021 (A-2176/2020);siehe unseren Beitrag vom 14. Februar 2021); Die Steuerpflichtige erbringt u.a. Leistungen im Bereich Management Coaching. Streitig war die Abgrenzung zwischen steuerausgenommenen Schulungsleistungen einerseits und Beratungsleistungen andererseits. In Bezug auf die Steuerperiode 2011 war zunächst die Verjährungsfrage zu prüfen: Über die Steuerbarkeit gewisser streitige Leistungen in 2011 war bereits im ersten Rechtsgang abschliessend geurteilt worden; die am 31.12.2021 eingetretene absolute Verjährung betrifft allerdings die Steuerperiode als Ganzes. Hiervon ausgenommen sind immerhin diejenigen Beträge, die bereits in der ursprünglichen MWST-Abrechnung der Steuerpflichtigen enthalten waren oder die vor Erlass einer formellen Verfügung vorbehaltlos auf Basis der Einschätzungsmitteilung bezahlt wurden. Im Übrigen hat die ESTV einem Teil der streitigen Leistungen zu Unrecht als überwiegenden Beratungsanteil zugesprochen. Insoweit wird die Beschwerde teilweise gutgeheissen.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe (inkl. Updates aufgrund von Weiterzugs ans BGer):

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.