Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 13. - 19. März 2023 publiziert wurden:

  • Urteil vom 1. März 2023 (A-4217/2021): Zoll, nachträgliche Steuererhebung; Sofern mehrere Personen der gleichen Zollschuld unterliegen, haften sie gesamtschuldnerisch, so dass die Behörden den gesamten Betrag von jedem Einzelnen einfordern können. Dabei ist es nicht von Belang, ob ein nicht gerechtfertigter Vorteil durch die Nichtbezahlung erreicht wurde. Selbst wenn die Steuerschuld an einen Beauftragten bezahlt wird, so bleibt die Solidarhaftung bestehen. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 6. März 2023 (A-1052/2022): Leistungspflicht (Zoll, MWST); Im vorliegenden Fall ist streitig, ob die Beschwerdeführerin Einfuhrabgaben zu entrichten hat. In diesem Zusammenhang ist relevant, ob das streitbetroffene Schiff als Rheinschiff i.S.v. Art. 2 Abs. 3 Mannheimer Akte gilt und im Zeitpunkt der Einfuhr in die Schweiz im Besitz einer Rheinschifffahrtszugehörigkeitsurkunde (RZU) war. Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerde im Wesentlichen vor, dass das streitbetroffene Schiff nur für eine kurz begrenzte Zeit für ein ganz bestimmtes zeitlich streng begrenztes Vorhaben in der Schweiz gewesen sei. Es erfolgte aber weder eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung noch zur definitiven Einfuhr in den zollrechtlich freien Verkehr. Es ist nicht zu beanstanden, wonach die Vorinstanz die Einfuhr des streitbetroffenen Schiffs auf den Zeitpunkt der ersten belegten Einreise gelegt hat. Das faktische Vorliegen der RZU ist unerlässlich, damit das entsprechende Schiff als ein der Rheinschifffahrt zugehöriges Schiff gelten kann. Zum Zeitpunkt der Einfuhr des streitbetroffenen Schiffs konnte die Beschwerdeführerin unstreitig keine RZU vorweisen, weshalb die Nichterhebung der Einfuhrabgaben somit nicht rechtens war. Die Beschwerde ist insoweit gutzuheissen, als der für die Bemessung der Einfuhrsteuer angesetzte Marktwert als zu hoch angesetzt wurde, weshalb die an die Vorinstanz zu zahlenden Abgaben (Zollabgaben und Mehrwertsteuer inkl. Verzugszins) reduziert werden. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe (inkl. Updates/Wiederpublikation):

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.