Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 23. - 29. Dezember 2019 publiziert wurden.

  • Urteil vom 18. November 2019 (2C_762/2019): Staats- und Gemeindesteuern 2015 (Aargau); die Gesamtumstände des vorliegenden Falls sprechen dafür, dass die Steuerpflichtige, in der fraglichen Steuerperiode 27-jährig, mit Einzug in die Eigentumswohnung ihres Lebenspartners ihren Wohnsitz in den Kanton Aargau verschoben hat; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 5. Dezember 2019 (2C_528/2019): Gebühren (Genf); Erhebung von Registrierungsgebühren im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen; Verletzung des Willkürverbots gemäss Art. 9 BV durch die Vorinstanz; Gutheissung der Beschwerde des Beschwerdeführers.
  • Urteil vom 11. Dezember 2019 (2C_1005/2019): Staats- und Gemeindesteuern 2016 (Aargau). Der Steuerpflichtige verkaufte seine Aktien anfangs 2016 aus seinem Privatvermögen an die Gesellschaft. Diese tätigte den Rückkauf, um das Aktienkapital herabzusetzen, was dann auch geschah. Nach dem subjektiven Herkunftsprinzip liegt eine Leistung der Gesellschaft an den Steuerpflichtigen vor, was einen privaten Kapitalgewinn von vornherein ausschliesst. Der Zufluss qualifiziert als Erlös aus direkter Teilliquidation, der steuerbaren Ertrag aus beweglichem Vermögen darstellt, soweit er den Nominalwert der zurückgekauften Aktien (KER wurden keine geltend gemacht) übersteigt. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 10. Dezember 2019 (2C_897/2019): Gebühren (Zürich); Ausgangspunkt war ein Schuldbetreibungsverfahren gegen den Gebührenpflichtigen betreffend die Restforderung einer Rechnung eines Pflegezentrums. Die vorinstanzlichen Erwägungen halten einer Verfassungsprüfung stand. Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers.

Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.