Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 9. - 15. Dezember 2019 publiziert wurden.

  • Urteil vom 19. November 2019 (2C_736/2019): Neueinschätzung landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe, Umsetzung der eidgenössischen Schätzungsanleitung im Kanton Schwyz. Der angefochtene Regierungsratsbeschluss (RRB) bewirkt keine generelle Neubewertung und ist deshalb auch dann nicht anfechtbar, falls die Auslösung der generellen Neubewertung in Verfügungsform ergangen wäre. Weiter bleibt es den betroffenen Grundeigentümern unbenommen, anlässlich der Eröffnung der individuellen Neubewertung  (Individualverfügung) beschwerdeweise zu rügen, die Voraussetzungen für eine generelle Neuschätzung seien nicht erfüllt. Die Beschwerde gegen den RRB erweist sich als offensichtlich unbegründet. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.
  • Urteil vom 18. November 2019 (2C_384/2019): Direkte Bundessteuer 2013-2016; Veranlagungsort.  Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2019 (A-2491/2018).  Das BVG hat festgestellt, dass eine tatsächliche Verwaltungstätigkeit und insbesondere eine geschäftsführende berufliche Aktivität am statutarischen Sitzort keineswegs in massgeblicher Weise belegt ist; folglich liegt der Ort der tatsächlichen Verwaltung im Kanton Basel-Landschaft, wo die Direkte Bundessteuer veranlagt wird. Aus den für das Bundesgericht verbindlichen Faktenfeststellungen hat die Vorinstanz Schlüsse gezogen, die sich als bundesrechtskonform erweisen. Abweisung der Beschwerde.

Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.