Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 6. - 12. September 2021 publiziert wurden.

  • Urteil vom 16. August 2021 (2C_768/2019): Ursprungsnachweis, Tarifeinreihung; Vorliegend war zu klären, ob an der bisherigen schweizerischen Praxis festzuhalten ist, wonach die Einreihungsavisen des Weltzollrats als (verbindliches) Staatsvertragsrecht zu qualifizieren sind, oder ob diesen Einreihungsavisen lediglich Orientierungsfunktion zukommt, womit eine von den einschlägigen Einreihungsavisen des Weltzollrats abweichende Zolltarifeinreihung unter gewissen Umständen vorliegend in Betracht zu ziehen wäre. Unbesehen des Umstands, dass der Kapselinhalt aus Stoffen besteht, die für sich genommen der Zolltarifnummer 1515.90 zuzuweisen wären, liegt die von der Beschwerdeführerin vorgeschlagene Einreihung in die Zolltarifnummer 2106.90 ("andere Nahrungsmittelzubereitungen") bei einer solchen Betrachtung deutlich näher. Die anderslautenden Einreihungsavisen des Weltzollrats tragen der spezifischen Wirkungsweise der streitgegenständlichen Produkte nicht Rechnung; Gutheissung der Beschwerde der Abgabepflichtigen.
  • Urteil vom 24. August 2021 (2C_240/2021): Verrechnungssteuer 2015 (Basel-Stadt); Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer; Das Vorliegen eines Arztzeugnisses betreffend ein obstruktives Schlaf-Apnoesyndrom kann von Vornherein alleine nicht beweisen, dass der Steuerpflichtige tatsächlich vergessen hatte, eine Dividende in der Höhe von CHF 900'000 in der Steuererklärung zu vermerken. Die Steuerrekurskommission des Kantons Basel-Stadt hat der Anweisung des Bundesgerichts im Urteil vom 16. August 2019 (2C_37/2019) nicht Folge geleistet und selbst keine weiteren Untersuchungsmassnahmen ergriffen. Dementsprechend kann vorliegend gestützt auf den von der Vorinstanz festgestellten Sachverhalt weiterhin nicht auf Fahrlässigkeit oder Eventualvorsatz geschlossen werden. Gutheissung der Beschwerde der ESTV und Rückweisung an die Steuerrekurskommission.
  • Urteil vom 24. August 2021 (2C_599/2021): Staats- und Gemeindesteuern 2007 (St. Gallen); Strittig war, ob die Steuerpflichtigen eine Einsprache zurückgezogen haben oder nicht (unklare Formulierung, spätere Mitteilung "im Moment nicht zurückgenommen").  Vorliegend genügt die Beschwerde nicht der qualifizierten Rüge- und Begründungpflicht und ist offensichtlich unbegründet. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe / Nichteintreten / Revisionsgesuche:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.