Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 1. - 7. September 2025 publiziert wurden:
- Urteil vom 7. August 2025 (9C_146/2025): Direkte Bundessteuer sowie Staats- und Gemeindesteuern 2016–2017 (Wallis); Strittig war die Besteuerung der verstorbenen Pflichtigen in Bezug auf eine von ihr veräusserte Liegenschaft. Der Kaufvertrag wurde im Juni 2016 notariell beurkundet, der Eintrag des Grundstücksverkaufs erfolgte jedoch erst im September 2017. Für die Steuerperiode 2016 wurde das Einkommen und Vermögen der Pflichtigen ohne die fragliche Liegenschaft festgesetzt. Nachdem die Steuerbehörde von dem verzögerten Grundbucheintrag erfahren hatte, setzte sie während der laufenden Einsprachefrist das Einkommen und Vermögen 2016 unter Berücksichtigung der Liegenschaft neu fest und nahm gleichzeitig die Veranlagung 2017 vor. Die Vorinstanzen erkannten keine Rechtsverletzung und bestätigten die Verfügungen. Dieser Beurteilung folgte auch das Bundesgericht, welches insbesondere bestätigte, dass eine Veranlagungsverfügung durch die Steuerverwaltung während der laufenden Einsprachefrist geändert werden kann. Abweisung der Erbin der Pflichtigen.
- Urteil vom 8. August 2025 (9C_299/2025): Staats- und Gemeindesteuern 2018-2019 (Genf); Strittig war die Bewertung der nicht börsenkotierten Aktien für die Zwecke der Vermögenssteuer. Diesbezüglich gelangten die Beschwerdeführer bereits zwei Mal an das Bundesgericht (vgl. Urteile 2C_866/2019 vom 27. August 2020 und 9C_669/2022 vom 24. August 2023 und unsere Beiträge vom 13. September 2020 bzw. 24. September 2023). Die Beschwerdeführer monierten insbesondere, dass ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden sei, da die Vorinstanzen kein Bewertungsgutachten über die streitbetroffenen Aktien eingeholt hatten. Das Bundesgericht erinnerte diesbezüglich mit Verweis auf die vorgenannten Urteile daran, dass die Festsetzung des massgeblichen Verkehrswerts eine Rechtsfrage sei und damit den Schutzbereich von Art. 29 Abs. 2 BV nicht berühre. Abweisung der Beschwerde der Pflichtigen.
Nichteintreten:
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.