Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 14. - 20. August 2023 publiziert wurden:

  • Urteil vom 24. Juli 2023 (9C_643/2022) - zur Publikation vorgesehen: Kantonale Steuern und Direkte Bundessteuer 2018 (Tessin): Die Arbeitgeberin des Steuerpflichtigen hat ihren Sitz im Kanton Zürich, während der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz im Kanton Tessin hat. Die Tessiner Steuerverwaltung hatte dem Steuerpflichtigen den Pauschalabzug für weitere Berufskosten verweigert mit der Begründung, dass diese durch die durch seine Arbeitgeberin ausgerichteten Pauschalspesen gedeckt seien. Das Pauschalspesenreglement war vom Kantonalen Steueramt Zürich genehmigt worden. Da das Pauschalspesenreglement von der zuständigen Behörde genehmigt wurde und die Pauschalspesen solche Auslagen abdecken sollen, die im Interesse des Arbeitgebers getätigt wurden (und nicht übrige Berufskosten i.S.v. Art. 26 Abs. 1 lit. c DBG - solche sind einem Pauschalspesenreglement grundsätzlich nicht zugänglich) ist es der Tessiner Steuerbehörde verwehrt, die Angemessenheit der Pauschalspesen zu überprüfen. Als Konsequenz bleibt der Pauschalabzug für übrige Berufskosten möglich. Gutheissung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 26. Juli 2023 (9C_245/2023): Staats-und Gemeindesteuern Zürich und direkte Bundessteuer 2014; Vorliegend sind die Voraussetzungen für die reformatio in peius auf Stufe Steuerrekursgericht trotz Rechtsmittelrückzugs gegeben. Darüber hinaus handelt es sich beim Wegfall des Härtefalleinschlags auf den Eigenmietwert nicht um eine Anwendung des neuen Rechts auf frühere Sachverhalte (Rückwirkungsverbot), sondern vielmehr um auf eine Praxisänderung aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung, welche grundsätzlich sofort auf alle hängigen Verfahren anwendbar ist. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.

Nichteintreten:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.