Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 5. - 11. Juli 2021 publiziert wurden..

  • Urteile vom 21. Juni 2021 (2C_301/2021; 2C_302/2021): Einfuhrabgaben; Nachforderungsverfügung; Streitig ist, ob die A. GmbH und die C. AG im Zeitraum der Jahre 2013 – 2018 aufgrund von gefälschten Rechnungen und darauf enthaltener unzutreffenden Ursprungserklärungen, sowie mittels Aufteilung der für einen einzigen Empfänger bestimmten Sendungen auf verschiedenen Empfänger, die zollfreie Einfuhr erwirkt und dadurch Zollabgaben sowie Mehrwertsteuern hinterzogen haben. Aufgrund der Umstände (Aufteilung der Sendungen auf drei, teilweise nicht existierende Empfänger, gleiche Wortwahl und teils gleiche Formatierung von Rechnungen angeblich unterschiedlicher Exporteure), hat die Zolldirektion berechtigterweise Zweifel an der Echtheit der Erklärungen auf der Rechnung gehegt und diese deshalb einer Prüfung durch die zuständigen mexikanischen und deutschen Behörden unterziehen lassen. Sämtliche streitbetroffenen Einfuhren sind von B. einem einzelzeichnungsberechtigten Geschäftsführer veranlasst worden. Was die A. GmbH bzw. B. in ihren Beschwerden dagegen vorbringen, mag nicht zu überzeugen. Abweisung der Beschwerde der Abgabepflichtigen (siehe auch unseren Beitrag vom 7. März 2021).
  • Urteil vom 22. Juni 2021 (2G_2/2021): Nachsteuern Staats- und Gemeindesteuer Zürich und direkte Bundessteuern 2005 - 2013; der in der Schweiz beschränkt steuerpflichtige Ehemann stellte vorliegend das Gesuch um Erläuterung bzw. Berichtigung des Urteils vom 18. September 2018 (2C_799/2017, 2C_800/2017 ) (vgl. unseren Beitrag vom 7. Oktober 2018). Das Bundesgericht hatte die Veranlagungsentscheide gegen die Ehefrau mangels Solidarhaftung aufgehoben, gleichzeitig festgehalten, dass dies nicht die Aufhebung aller falscher Entscheide bedeutet und folglich das Verfahren gegen den Ehemann ordentlich fortgesetzt werden kann. Somit bestehen keine Unklarheiten/Widersprüche/Zweideutigkeiten; das Gesuch um Erläuterung bzw. Berichtigung wird abgewiesen.
  • Urteil vom 22. Juni 2021 (2C_987/2020): Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer 2013 (Nidwalden); Geschäftsmässig begründeter Aufwand; Die Vorinstanz hat zu Recht festgestellt, dass der Nachweis, dass der verbuchte Warenaufwand eine Zahlungsweiterleitung aus einem Treuhandverhältnis betreffe, bei der der Steuerpflichtigen lediglich eine Kommission zurückzubleiben hatte, im vorliegenden Fall nicht erbracht wurde und die Zahlung daher kein geschäftsmässig begründeter Aufwand darstellt. Wenn durch das Treuhandverhältnis die Herkunft des Treuguts verschleiert werden soll, so hat die Steuerpflichtige allfällige steuerliche Nachteile zu tragen. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.