Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 18. - 24. März 2024 publiziert wurden:

  • Urteil vom 13. Februar 2024 (9C_290/2023): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2017 (Solothurn); Liegenschaftskosten für eine Liegenschaft in Italien sind bei den Steuerpflichtigen in der Schweiz «nur» satzbestimmend zu berücksichtigen. Gemäss Praxisänderung des BGer zum «wirtschaftlichen Neubau» (vgl. BGE 149 II 27, sowie unseren Blogbeitrag vom 26. März 2023 dazu), ist für alle Arbeiten an einer neu erworbenen Liegenschaft – wie bei allen anderen Liegenschaftskosten – individuell aufgrund ihres objektiv-technischen Charakters – und unter Mitwirkung der steuerpflichtigen Person – abzuklären, ob sie dazu dienen, einen früheren Zustand der Liegenschaft wiederherzustellen und somit werterhaltend sind (Einzelfallbetrachtung vs. Gesamtwürdigung der Vorinstanz). Teilweise Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen und Rückweisung zur Neubeurteilung.
  • Urteile vom 21. Februar 2024 (9C_304/2023): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2016-2019 (Wallis); Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die Rekurskommission den Nichteintretensentscheid vom 24. Januar 2022 zu Recht als begründet bestätigt hat. Das Bundesgericht prüft, ob die direkte Zustellung der Verfügung vom 14. Oktober 2021 an die Steuerpflichtige - und nicht an den Treuhänder - rechtmässig war und ob sich die Steuerpflichtige gegebenenfalls auf einen Wiederherstellungsgrund der Einsprachefrist berufen kann. Das Bundesgericht hält nach eingehender Prüfung des Sachverhalts fest, dass das kantonale Gericht durch die strikte Anwendung der Vorschriften über die Fristen für die Einreichung einer Einsprache weder einen übertriebenen Formalismus an den Tag legt, noch es den Grundsatz der Verhältnismässigkeit "krass verletzt" hat. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 26. Februar 2024 (9C_704/2023): Erbschafts- und Schenkungssteuer 2014 (Tessin); die Vorinstanzen haben ohne Willkür das Vorliegen eines Revisionsgrundes verneint. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen, soweit darauf eingetreten werden kann.
  • Urteil vom 29. Februar 2024 (9C_20/2023): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2011 – 2013 (Genf); Revision; Streitig ist, ob die Vorinstanz zu Recht entschieden hat, dass die Steuerpflichtigen keine Revision der Veranlagungsverfügungen erhalten können. Die Steuerpflichtigen machten nicht geltend, dass sie wichtige Tatsachen oder Beweise entdeckt hätten, die es rechtfertigen würden, auf die Veranlagungsverfügungen zurückzukommen. Tatsächlich wurde die Frage der Abzugsfähigkeit der Zahlungen bereits im ordentlichen Verfahren geprüft. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 19. Februar 2024 (9C_7/2024): Einfuhrabgaben; Abweisung der Beschwerde aufgrund offensichtlich fehlender Begründung.

Nichteintretensentscheide:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.