Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 9. - 15. März 2020 publiziert wurden.

  • Urteil vom 21. Februar 2020 (2C_726/2019): Staats- und Gemeindesteuern 2015 (Aargau); Streitig und zu prüfen war die direktsteuerliche Zulässigkeit von  ordentlichen Abschreibungen auf Kapitalanlageliegenschaften. Die Veranlagungsbehörde war der Ansicht, wonach Abschreibungen auf Kapitalanlageliegenschaften nicht zugelassen seien. Das Bundesgericht hält in diesem Zusammenhang fest, dass die streitbetroffenen Liegenschaften unbestritten zum Geschäftsvermögen des Beschwerdegegners gehören, so dass darauf Abschreibungen grundsätzlich zulässig seien. Im Übrigen qualifizierten die streitbetroffenen Liegenschaften auch nicht als Umlaufvermögen und eine Einschränkung der Abschreibungsmöglichkeiten sei folglich nicht angezeigt. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 14. Februar 2020 (2C_317/2018): Staats- und Gemeindesteuern 2011 (Aargau); Die Eheleute A. und B. führten in der Steuerperiode 2011 einen landwirtschaftlichen Betrieb. Im landwirtschaftlichen Geschäftsvermögen befand sich ein Grundstück im Halt von 74,47 Aren. Von diesem Grundstück war ein Teilstück eingezont worden und nach erteilter Bewilligung erfolgte die Abparzellierung. Im Anschluss wurden mehrere Grundstücke an unabhängige Dritte veräussert. Streitig und zu prüfen war in einem ersten Schritt die Rechtsnatur der streitbetroffenen Parzellen. In einem zweiten Schritt hatte das Bundesgericht der Frage nachzugehen, ob und, falls ja, auf welche Weise und in welcher Höhe der realisierte Veräusserungsgewinn zu erfassen sei. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass es sich ab dem Zeitpunkt der Parzellierung um bodenrechtlich nicht mehr geschützte Baulandparzellen handelt und eine zwischengeschaltete Privatentnahme der streitbetroffenen Grundstücke nicht nachgewiesen werden kann. Entsprechend sei der gesamte realisierte Wertzuwachsgewinn mit der Einkommenssteuer zu erfassen statt mit der kantonalen Grundstückgewinnsteuer. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 19. Februar 2020 (2C_1059/2017): Staats- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer 2006 (Tessin); Erwerb eigener Aktien; Liquidationsüberschüsse; Da die steuerrechtlichen Voraussetzungen des Erwerbes eigener Beteiligungsrechte nach Art. 4a Abs 1. VStG und dem ESTV KS Nr. 5 vom 19. August 1999 nicht erfüllt seien, konnten die von den Steuerbehörden des Kantons Tessins aufgerechneten steuerbaren Erträge in Form von Liquidationsüberschüssen nach Art. 20 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 19 Abs. 1 lit. c StG Tessin nicht geltend gemacht werden. Gutheissung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 13. Februar 2020 (2C_947/2019): Kurtaxe der Gemeinde Naters (abstrakte Normenkontrolle); Bei Kostenanlastungssteuer (Kurtaxe) dürfen die Einnahmen ausschliesslich dem entsprechenden Kostenanlastungszweck dienen. Keine willkürliche Erhöhung der Taxe von Fr. 2.50 auf Fr. 4.50 sofern höhere Ausgaben aufgezeigt werden können. Es liegt keine Ungleichbehandlung vor, wenn die unterschiedliche Erhebungsmethode auf Praktikabilitätsgründen beruht. Abweisung der Beschwerde der Verfahrensbeteiligten.
  • Urteil vom 19. Februar 2020 (2C_187/2017, 2C_189/2017), zur Publikation vorgesehen: Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2012 (Zürich); eine unterpreisliche Vermietung kann auch an eine nahestehende juristische Person erfolgen. Für die Besteuerung der Marktmiete bedarf es jedoch einer expliziten gesetzlichen Grundlage oder das Vorliegen der Steuerumgehung. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 20. Februar 2020 (2C_748/2018): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern (Bern); Quellensteuer für Renten aus beruflicher Vorsorge, Besteuerungsrecht durch Sri Lanka bzw. die Philippinen aufgrund DBA als Ansässigkeitsstaaten bestätigt; Abweisung der Beschwerde der Steuerverwaltung.
  • Urteil vom 21. Februar 2020 (2C_923/2018): Mehrwertsteuer (2007-2012); Vorliegend ging infolge Vertrag unter dem Titel «Verkauf Fahrzeuge und Übertragung der Taxibewilligung/Betriebsbewilligung» zumindest ein Teilvermögen über, was zur partiellen Steuersukzession führt; Gutheissung der Beschwerde der ESTV und Rückweisung an Vorinstanz.
  • Urteil vom 25. Februar 2020 (2C_406/2019): Beherbergungsgebühren; Die Vorinstanz hat kein Bundesrecht verletzt, indem sie nach der Prüfung der Mittelverwendung der Beherbergungsgebühr festgestellt hat, dass unter Einbezug sämtlicher Mittelzuflüsse im Bereich Tourismusförderung ein Überschuss bestehe, mit welchem ein wesentlicher Teil der Personalkosten gedeckt werden könne; Abweisung der Beschwerde des Abgabepflichtigen.
  • Urteil vom 28. Februar 2020 (2C_550/2019): Beherbergungsgebühren; Berechnung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer (Genf); Teilweise Gutheissung der Beschwerde des Abgabepflichtigen.

Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.