Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 14. - 20. August 2017 publiziert wurden.

  • Urteil vom 2. August 2017 (2C_667/2017): Kantons- und Gemeindesteuern 2013 (Genf); Kinderbetreuungsabzug; Frage der verspäteten Beschwerde bzw. Fristwiederherstellung offen gelassen; appellatorische Kritik an der Sachverhaltsdarstellung der Vorinstanz; die Regelung des Kinderbetreuungsabzugs ist nicht harmonisiert und untersteht der kantonalen Autonomie; der Beschwerdeführer zeigt nicht auf, inwiefern die Anwendung des kantonalen Rechts betreffend Kinderbetreuungsabzug willkürlich sein soll; Nichteintretensentscheid.
  • Urteil vom 20. Juli 2017 (2C_635/2017): Widerruf einer Schätzungsverfügung; Zwischenverfügung (Sistierung); Frage eines allfälligen nicht wieder gutzumachenden Nachteils im Falle der Abweisung des Rekurses gegen den Widerruf der Schätzung; der Beschwerdeführer bringt vor, indem dem Kantonalen Steueramt die Möglichkeit eingeräumt werde, eine neue (gültige) Verfügung zu erlassen, werde gleichzeitig das widerrechtliche Vorgehen des Steueramts geheilt und ihm jegliche Möglichkeit entzogen, behördliches Fehlverhalten gerichtlich überprüfen zu lassen; eine deutlichere Verschlechterung seiner rechtlichen Stellung ist nicht erkennbar; darüber hinaus ist das Anliegen des Beschwerdeführers weitgehend aufsichtsrechtlicher Natur; kein nicht wieder gutzumachender Nachteil i.S.v. Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG; Nichteintretensentscheid.
  • Urteil vom 28. Juli 2017 (2C_1047/2016, 2C_1048/2016): Staats- und Gemeindesteuern und Direkte Bundessteuer 2013 (Thurgau); Kinderbetreuungskostenabzug; Bestätigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach Kinderdrittbetreuungskosten nicht als steuerlich abzugsfähige Gewinnungskosten (Berufskosten) zu qualifizieren sind; Beschränkung auf Maximalbetrag gemäss Art. 33 Abs. 3 DBG bzw. dem vorliegend anwendbaren Art. 212 Abs. 2bis DBG zu Recht erfolgt; Frage, ob die zu beurteilende steuerliche Problematik überhaupt unter den Anwendungsbereich der EMRK falle, offengelassen; Limitierung eines steuerlichen Abzugs für Drittbetreuungskosten schränkt das familiäre Zusammenleben weder ein noch verunmöglicht es dies; Vorbringen der Beschwerdeführer, die vorinstanzliche Begründung erweise sich als unsubstanziiert, sind nicht ausreichend begründet; die Regelung der Maximalbeträge des Kinderbetreuungskostenabzugs untersteht der kantonalen Autonomie; Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 3. August 2017 (2C_1045/2016): Kantons- und Gemeindesteuern 2015 (Freiburg); Steuerdomizil; Nichteintreten auf die Beschwerde, soweit damit die Nichtigkeit des Entscheids der Steuerverwaltung verlangt wird; keine willkürliche Feststellung des Sachverhalts der Vorinstanz, wenn nicht sämtliche von der Beschwerdeführerin aufgeführten Sachverhaltselemente im Entscheid der Vorinstanz erwähnt wurden; bei der Festlegung des Steuerdomizils kommt der Beziehung der Beschwerdeführerin zu ihrem Verlobten keine entscheidende Rolle zu, da die Beschwerdeführerin mit ihrem Verlobten keine gemeinsame Wohnung im Kanton Genf hat, sondern ihr Steuerdomizil bei ihren Eltern im Kanton Genf zu haben behauptet; das Steuerdomizil einer ledigen und über 30-jährigen Person liegt vermutungsweise am Arbeitsort; Der Beschwerdeführerin gelingt es im vorliegenden Fall nicht, diese Vermutung zu widerlegen; Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wurde.
  • Urteil vom 24. Juli 2017 (2C_1079/2015): Verrechnungssteuer; Verspätete Meldung der Dividende; Anwendung der per 15. Februar 2017 in Kraft getretenen Bestimmungen zum Meldeverfahren mit echter Rückwirkung zu Gunsten der meldenden Gesellschaft;  Gutheissung ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen; keine Neufestlegung der vorinstanzlichen Verfahrenskosten, da der angefochtene Entscheid zum Entscheidzeitpunkt der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung entsprach (vgl. unseren Beitrag vom 20. August 2017).
  • Urteil vom 24. Juli 2017 (2C_1080/2015): Verrechnungssteuer; Verrechnungssteuer; Verspätete Meldung der Dividende; Anwendung der per 15. Februar 2017 in Kraft getretenen Bestimmungen zum Meldeverfahren mit echter Rückwirkung zu Gunsten der meldenden Gesellschaft;  Gutheissung ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen; keine Neufestlegung der vorinstanzlichen Verfahrenskosten, da der angefochtene Entscheid zum Entscheidzeitpunkt der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung entsprach (vgl. unseren Beitrag vom 20. August 2017).
  • Urteil vom 24. Juli 2017 (2C_197/2015): Verrechnungssteuer; Verspätete Meldung der Dividende; Anwendung der per 15. Februar 2017 in Kraft getretenen Bestimmungen zum Meldeverfahren mit echter Rückwirkung zu Gunsten der meldenden Gesellschaft;  Gutheissung ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen; keine Neufestlegung der vorinstanzlichen Verfahrenskosten, da der angefochtene Entscheid zum Entscheidzeitpunkt der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung entsprach (vgl. unseren Beitrag vom 20. August 2017).
  • Urteil vom 24. Juli 2017 (2C_801/2015): Verrechnungssteuer; Verspätete Meldung der Dividende; Anwendung der per 15. Februar 2017 in Kraft getretenen Bestimmungen zum Meldeverfahren mit echter Rückwirkung zu Gunsten der meldenden Gesellschaft;  Gutheissung ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen; keine Neufestlegung der vorinstanzlichen Verfahrenskosten, da der angefochtene Entscheid zum Entscheidzeitpunkt der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung entsprach (vgl. unseren Beitrag vom 20. August 2017).
  • Urteil vom 24. Juli 2017 (2C_823/2015): Verrechnungssteuer; Verspätete Meldung der Dividende; Anwendung der per 15. Februar 2017 in Kraft getretenen Bestimmungen zum Meldeverfahren mit echter Rückwirkung zu Gunsten der meldenden Gesellschaft;  Gutheissung ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen; keine Neufestlegung der vorinstanzlichen Verfahrenskosten, da der angefochtene Entscheid zum Entscheidzeitpunkt der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung entsprach (vgl. unseren Beitrag vom 20. August 2017).
  • Urteil vom 24. Juli 2017 (2C_836/2015): Verrechnungssteuer; Verspätete Meldung der Dividende; Anwendung der per 15. Februar 2017 in Kraft getretenen Bestimmungen zum Meldeverfahren mit echter Rückwirkung zu Gunsten der meldenden Gesellschaft;  Gutheissung ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen; keine Neufestlegung der vorinstanzlichen Verfahrenskosten, da der angefochtene Entscheid zum Entscheidzeitpunkt der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung entsprach (vgl. unseren Beitrag vom 20. August 2017).
  • Urteil vom 24. Juli 2017 (2C_843/2015): Verrechnungssteuer; Verspätete Meldung der Dividende; Anwendung der per 15. Februar 2017 in Kraft getretenen Bestimmungen zum Meldeverfahren mit echter Rückwirkung zu Gunsten der meldenden Gesellschaft;  Gutheissung ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen; keine Neufestlegung der vorinstanzlichen Verfahrenskosten, da der angefochtene Entscheid zum Entscheidzeitpunkt der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung entsprach (vgl. unseren Beitrag vom 20. August 2017).

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.