Das Inclusive Framework der OECD mit 139 Mitgliedländern hat am 1. Juli 2021 Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht:

  • Säule 1 - Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktstaaten: Unternehmen mit über 20 Milliarden Euro Jahresumsatz und über 10 Prozent Gewinnmarge müssen einen Teil ihres Gewinns im Marktgebiet versteuern. Dies betrifft nur wenige Schweizer Grossunternehmen.
  • Säule 2 - Mindeststeuersatz von 15 Prozent: international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro sollen einer globalen Mindeststeuer unterworfen werden. Diese Umsatzschwelle übertreffen rund 200 Schweizer Unternehmen sowie diverse Schweizer Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne.

Die Schweiz schliesst sich diesen an, hält aber an ihren Vorbehalten und Bedingungen fest.

Trotz grosser Bedenken haben sich Länder wie die Schweiz den Eckwerten angeschlossen. Eine multilaterale Einigung soll ein Wirrwarr nationaler Lösungen verhindern, Rechtssicherheit schaffen und die angekündigten Alleingänge von grossen Staaten verhindern.

Die Schweiz hat explizit verlangt, dass bei der definitiven Ausgestaltung der Regeln die Interessen kleiner, innovativer Länder angemessen berücksichtigt und bei der Umsetzung die nationalen Gesetzgebungsverfahren respektiert werden. Weiter sollen die neuen Regeln von den Mitgliedsländern einheitlich angewendet werden und bei der Mindestbesteuerung eine ausgewogene Lösung zwischen Steuersatz und Bemessungsgrundlage gefunden werden.

Bis Ende 2021 soll die OECD die Details der beiden Säulen erarbeiten; die Implementierung ist auf 2023 geplantDie ganze Medienmitteilung des EFD ist hier abrufbar; das OECD-Pendant auf Englisch ist im Newsroom der OECD hier abrufbar.