Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. September 2021 die Auslegeordnung zur Individualbesteuerung gutgeheissen.

Der Bericht, der dem Bundesrat unterbreitet wird, untersucht dabei drei Modelle der Individualbesteuerung:

  • Reine Individualbesteuerung: Die reine Individualbesteuerung erfasst das Einkommen und das Vermögen jeder Person separat, unabhängig vom Zivilstand. Für Ehepaare mit ungleichmässiger Einkommensaufteilung sind keine Entlastungsmassnahmen vorgesehen.  
  • Modifizierte Individualbesteuerung: Die modifizierte Individualbesteuerung entlastet Paare mit ungleicher Einkommensaufteilung oder vereinfacht die Steuerveranlagungen. Dafür sind Abzüge vorgesehen (bei ungleichmässiger Einkommensaufteilung, für alleinstehende oder alleinerziehende Personen) sowie die pauschale Zuweisung bestimmter Einkommensbestandteile bei Eheleuten
  • Individualbesteuerung gemäss Ecoplan: Ecoplan schlägt im Grundsatz vor, Haushalte mit Kindern zu entlasten. Für Steuerpflichtige mit Kindern soll der Elterntarif gemäss heutigem Recht gelten.

Im Bericht werden eine qualitative (u.a. Verfassungskonformität, Globaleinkommensbesteuerung, Haushaltssituation, Praktikabilität) sowie eine quantitative Analyse der Modelle vorgenommen., d.h. die analysierten Modelle werden aufkommensmässig auf eine Stufe gestellt und zwei Varianten untersucht. Variante 1 ist dabei aufkommensneutral, d.h. die Modelle verursachen gegenüber dem Status quo weder Mehr- noch Mindereinnahmen. Variante 2 ist nicht aufkommensneutral, d.h. die Modelle führen gegenüber dem Status quo zu Mindereinnahmen.

Erstes Zwischenergebnis: Die Verteilung der steuerlichen Entlastung ist gemäss Auslegeordnung in beiden Varianten vergleichbar. Bei Ehepaaren mit gleichmässiger Einkommensaufteilung führt ein Übergang zur Individualbesteuerung tendenziell zu einer steuerlichen Entlastung (umgekehrt ist es tendenziell bei einer ungleichmässigen Einkommensaufteilung). Bei der modifizierten Individualbesteuerung kann die Mehrbelastung für Ehepaare mit ungleichmässiger Einkommensaufteilung durch einen Abzug gemildert werden. Weil die kinderrelevanten Abzüge hälftig zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden, können diese je nach Konstellation teilweise ins Leere fallen. Das Ecoplan-Modell führt vor allem bei Ehepaaren mit Kindern zu Entlastungen gegenüber dem geltenden Recht. Die reine Individualbesteuerung führt bei Alleinstehenden ohne Kinder zu einer steuerlichen Entlastung. Bei der modifizierten Individualbesteuerung und beim Ecoplan-Modell resultiert für diese Personengruppe eine Mehrbelastung. Steuerliche Entlastungen fallen in beiden Varianten vorwiegend bei einkommensstarken Personen an. Alle Modelle sollten gemäss Vorlage zu positiven Beschäftigungsimpulsen führen.

Die vollständige Medienmitteilung sowie die Auslegeordnung sind hier abrufbar. Das EFD soll nun bis Herbst 2022 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.