Ab 2024 sollen auch Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet.

Bisher waren die Elektroautos von der Automobilsteuer von 4% (auf den Importpreis) befreit, um u.a. marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung der Elektromobilität zu schaffen. Mit starken Wachstum der Elektromobilität hat sich die Ausgangslage inzwischen verändert und führt aufgrund der Befreiung zu einem hohen Steuerausfall, welche zulasten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) gehen.

Die Besteuerung von Elektroautos ist Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen hat.

Die Vernehmlassung zur Änderung der Automobilsteuerverordnung dauert vom 5. April 2023 bis 12. Juli 2023.

Die vollständige Medienmitteilung ist hier abrufbar, der Entwurf der geänderten Automobilsteuerverordnung hier.