Der Bundesrat hat am 5. April 2023 das EDI beauftragt, eine Erhebung von Steuerdaten in die Statistikerhebungsverordnung aufzunehmen. Die Daten werden nur für statistische Zwecke verwendet, das Steuergeheimnis bleibt gewahrt. Damit der Bund seine Aufgaben erfüllen kann, wie zum Beispiel die finanziellen Auswirkungen von Reformen in der Steuer- und Sozialpolitik zu beziffern, will er zukünftig bei den kantonalen Steuerverwaltungen detaillierte Steuerdaten erheben können.

Sobald die Daten an den Bund weitergeleitet werden, unterliegen diese dem Statistikgeheimnis, das den Schutz der Privatsphäre der Steuerpflichtigen, die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen, ihre rein statistische Verwendung und die Datensicherheit gewährleistet. Die Erhebung von Steuerdaten soll mit Inkrafttreten 2025 in die Statistikerhebungsverordnung eingeführt werden.

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