Der Nationalrat stimmte an seiner Sitzung vom 29. Mai 2018 einer Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-SR) zu, gemäss welcher der Bundesrat damit beauftragt werden soll, die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzuschlagen, damit auf Verwaltungsstufe ein Einkommensanteil für die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg mitabgegolten ist und der Fahrkostenabzug für diese Steuerpflichtigen ausgeschlossen wird. Die Pauschale von derzeit 9.6% des Fahrzeugkaufpreises kann dazu massvoll erhöht werden.

Hintergrund der vorliegenden Motion ist die Volksabstimmung vom 9. Februar 2014, in welcher die Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Fabi) angenommen wurde. Seit dem 1. Januar 2016 können unselbstständig erwerbstätige Personen bei der direkten Bundessteuer nur noch einen Fahrkostenabzug von maximal CHF 3‘000 pro Jahr geltend machen. Inhaber von Geschäftsfahrzeugen haben daher nebst dem Privatanteil von 9.6% des Fahrzeugkaufpreises zusätzlich die über CHF 3'000 liegenden Kosten der Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort als Einkommen zu versteuern. Rund die Hälfte der Kantone kennt ebenfalls eine Begrenzung des Fahrkostenabzuges.

Gegen diese Praxis wehrte sich Ständerat Erich Ettlin mit der Einreichung der Motion 15.4259, «Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern». Die Motion sah vor, den Bundesrat damit zu beauftragen, die ESTV anzuweisen, die ab 2016 vorgesehene Verwaltungspraxis, welche zu einer zusätzlichen Einkommensbesteuerung Unselbstständigerwerbender mit einem Geschäftsfahrzeug führt, nicht umzusetzen. Der Nationalrat hatte als zweitbehandelnder Rat die Motion in seiner Sitzung vom 27. Januar 2017 mit einer Änderung angenommen (vgl. hierzu bereits unseren Beitrag vom 28. Februar 2017). Am 12. Dezember 2017 wurde die Motion vom Ständerat mit 16 zu 23 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Die ursprüngliche Absicht von Ständerat Erich Ettlin wurde jedoch mit der von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-SR) eingereichten Motion 17.3631, «Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern» ebenfalls aufgenommen. Die Motion bezweckt, den administrativen Aufwand bei der Steuererklärung für Gewerbebetriebe möglichst tief zu halten. Mittels massvoller Erhöhung der Pauschale des Fahrzeug-Kaufpreises, mit welcher die Privatnutzung des Geschäftsfahrzeuges abgegolten wird (und ohne die Schaffung eines Fahrkostenabzuges), soll die verfassungsmässig gebotene Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen sichergestellt werden. Der Ständerat hatte diese Motion am 12. Dezember 2017 mit 28 zu 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen (vgl. hierzu auch unseren Beitrag vom 17. Dezember 2017).

Am 29. Mai 2018 hat auch der Nationalrat die Motion 17.3631, «Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern» der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-SR) mit 117 zu 65 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Wortprotokolle des Nationalrates sind hier abrufbar.