Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat in seiner Sitzung die Botschaft zur Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer verabschiedet.

Der Bundesrat will die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer wie folgt zu erhöhen:

  • der maximale Abzug für Alleinstehende von CHF 1'700 auf 3'000;
  • der maximale Abzug für Ehepaare von CHF 3'500 auf 6'000;
  • die Abzüge für ein Kind oder eine unterstützungsbedürftige Person von CHF 700 auf 1'200.

Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat die Motion Grin 17.3171 um, welche in der Vernehmlassung die Mehrheit befürwortete. Der Bundesrat ist besorgt über die die Mindereinnahmen von CHF 315 Mio. beim Bund und CHF 85 Mio. bei den Kantonen.

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