Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 6. - 12. März 2017 publiziert wurden.

  • Urteil vom 23. Februar 2017 (2C_1110/2016; 2C_1111/2016): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2013 (Genf); Die von X. (als Aktionär und Verwaltungsrat) beherrschte Y. AG, gewährte diesem als Kontokorrentpartner eine Kreditlimite von CHF 380'000. Die Genfer Steuerverwaltung erkannte darin unter den gegebenen Umständen eine Substanzentnahme, die in den Besteuerungsperioden 2011 und 2012 noch nicht zu erkennen war (und daher nicht der Besteuerung unterlag). Das Bundesgericht teilt diese Auffassung (E. 5.3), heisst die von der Genfer Steuerverwaltung erhobene Beschwerde gut und hebt das letztinstanzliche Urteil des Genfer Gerichtshofs (Cour de justice du canton de Genève) auf.
  • Urteil vom 13. Februar 2017 (1C_366/2016): Mehrwertabgabe (Genf) aufgrund von staatlichen Infrastruktur- und Planungsmassnahmen. Im Juni 2006 genehmigte der Grosse Rat des Kantons Genf eine Anpassung des raumplanerischen Zonenverlaufs der Gemeinde Meyrin. Durch diese raumplanerische Änderung mutierten u.a. die Grundstücke dreier Grundeigentümer von der Landwirtschaftszone in eine Entwicklungs- und Sportzone. Im Dezember 2013 verfügte die Genfer Steuerverwaltung gestützt auf das revidierte und im Januar 2011 in Kraft getretene Raumplanungsgesetz gegen die Grundeigentümer eine Mehrwertabgabe von 15%, woraufhin diese u.a. die Verletzung des Rückwirkungsverbots beschwerdeweise geltend machten. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gut und beurteilt eine in den Übergangsbestimmungen vorgesehene Rückwirkung von 4.5 bzw. 6 Jahren als unangemessen - nicht zuletzt aufgrund der mangelnden Voraussehbarkeit (E. 2.3.1 und 2.3.3).
  • Urteil vom 15. Februar 2017 (2C_938/2016, 2C_939/2016): Direkte Bundessteuer und kantonale Steuern 2002 bis 2008 (Basel-Stadt); Nachsteuer und Bussenverfügungen; keine Mängel, welche die Nichtigkeit der Nachsteuer und Bussenverfügungen zur Folge haben könnten (E. 2.8 und 5.3).
  • Urteil vom 24. Februar 2017 (2C_201/2017): Staats- und Gemeindesteuern 2012 (Aargau); Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen; offensichtliche Unbegründetheit; Erledigung im vereinfachten Verfahren (E. 1.4)

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.