Aufgrund der Coronavirus-Massnahmen betrug zwischen dem 20. März 2020 und 31. Dezember 2020 der Verzugszins für alle MWST-Forderungen 0%, auch für solche die vor dem 20. März 2020 entstanden sind.

Diese Massnahmen sind inzwischen abgelaufen und der Verzugszins beträgt wieder 4.0% ab dem 1. Januar 2021. Der Vergütungszinssatz bleibt bei 4%. Weitere Informationen können hier abgerufen werden.