Am 02. März 2022 hat das SIF die Kündigung der Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein vom 20./22. Oktober 2020 über die Auswirkungen von Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 auf die Behandlung von Grenzpendlern unter dem DBA auf den 31. März 2022 bekannt gegeben.

Ab dem 01. April 2022 ist sie somit nicht mehr anwendbar und es gelten wieder die normalen DBA-Regelungen.

Die Verständigungsvereinbarung mit Hinweis auf die erfolgte Kündigung ist hier abrufbar.