Am 07. Dezember hat das SIF bekannt gegeben, dass die Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich vom 13. Mai 2020 betreffend die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von Covid-19 im Home Office arbeiten, bis am 31. März 2022 in Kraft bleibt. Sofern keine Kündigung einer der beiden Parteien erfolgt, bleibt sie sodann in Kraft bis am 30. Juni 2022.  

Die Verständigungsvereinbarung ist hier abrufbar.