Die Schweiz und Grossbritannien haben am 16. Juni 2021 eine Verständigungsvereinbarung zur Durchführung des Schiedsverfahrens nach Art. 24 Abs. 5 des DBA Schweiz-Grossbritannien abgeschlossen.

Die Vereinbarung enthält detaillierte Informationen zur Einleitung des Schiedsverfahrens vor oder nach Ablauf der 3-Jahresfrist von Art. 24 Abs. 5 lit. b, zum Ablauf des Verfahrens und zur Auswahl der Schiedsrichter.

Die Vereinbarung ist hier abrufbar.