Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat bekannt gegeben, dass am 29. April 2026 eine neue Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung der grenzüberschreitenden Telearbeit geschlossen wurde.
Diese Verständigungsvereinbarung stützt sich auf die Bestimmungen des Zusatzabkommens vom 27. Juni 2023 zum bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen, die am 24. Juli 2025 in Kraft getreten und seit dem 1. Januar 2026 anwendbar sind.
Die Verständigungsvereinbarung entspricht inhaltlich jener vom 30. Juni 2023, bezieht sich aber auf die neue Rechtslage.
Die Mitteiilung ist hier abrufbar.




