Am 19. Dezember 2023 hat die ESTV die Mitteilung Nr. 11 vom 29. April 2019 zum formellen Verfahren für Steuerrulings angepasst.

Sofern ein verschlüsselter Versand per E-Mail gewünscht wird, hat die Übermittlung der Unterlagen ausschliesslich via IncaMail zu erfolgen.

Die Mitteilung ist hier abrufbar.