Das EFD hat am 15. August 2022 eine Medienmitteilung zur Verrechnungssteuerreform publiziert. Mit der Reform der Verrechnungssteuer erhöhe die Schweiz ihre Standortattraktivität und bleibe wettbewerbsfähig. Der Bundesrat empfiehlt die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer zur Annahme.

Zurzeit erhebt der Bund auf Zinserträgen von Obligationen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Um dieses Hemmnis für den Schweizer Wirtschaftsstandort zu vermeiden, geben viele inländische Unternehmen ihre Obligationen im Ausland aus, wodurch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen verloren gehen. Die Reform sieht vor, neue inländische Obligationen ab dem 1. Januar 2023 von der Verrechnungssteuer zu befreien.

Auf Dividenden, die einen grossen Anteil der Eingänge ausmachen, bleibt die Verrechnungssteuer bestehen.

Der Bundesrat rechnet damit, dass viele Unternehmen Geld wieder in der Schweiz aufnehmen, sobald die Massnahmen in Kraft sind. Deshalb könnte sich die Reform im günstigsten Fall bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Zu Beginn werden die Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer und Umsatzabgabe auf einen je zweistelligen Millionenbetrag geschätzt.

Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.