Anlässlich seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 hat der Bundesrat die Änderungen verabschiedet, die auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Demnach soll die Beteiligungsquote, ab der bei der Verrechnungssteuer das Meldeverfahren im Konzern zulässig ist (heute 20%), auf 10% gesenkt werden. In diesen Fällen kann auf die Steuerentrichtung mit anschliessender Rückerstattung verzichtet werden. Ausserdem soll das Meldeverfahren zukünftig nicht nur für Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften möglich sein, sondern für alle juristischen Personen, die eine qualifizierende Beteiligung halten. Weiter wird die in internationalen Verhältnissen einzuholende Bewilligung fünf statt drei Jahre gelten. Die Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer bleibt erhalten und die Neuerung hat nur geringe finanzielle Auswirkungen. Weiter reduziert die Ausdehnung des Meldeverfahrens den administrativen Aufwand für Unternehmen und Steuerbehörden.

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