Am 25. Oktober 2023 hat der Bundesrat bei seiner Sitzung die Vernehmlassung der Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) eröffnet.

Die Revision beinhaltet die Ausführungsbestimmungen zum teilrevidierten MWSTG, Vereinfachungen bei der Abrechnung mit Saldo- und Pauschalsteuersätzen und eine erweiterte Onlinepflicht. Die Inkraftstezung ist per 1. Januar 2025 vorgesehen.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 8. Februar 2024.

Der Entwurf der geänderten MWSTV ist hier abrufbar. Weitere Informationen befinden sich hier.