Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 die Vernehmlassung zur Individualbesteuerung eröffnet. Alle Personen sollen eine eigene Steuererklärung ausfüllen, auch wenn sie verheiratet sind. Die Vorlage dient als indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative, welche der Bundesrat ablehnt.

Die Individualbesteuerung verfolgt das Ziel, möglichst hohe Arbeitsanreize für Zweitverdienende zu setzen und die Chancengleichheit der Geschlechter zu fördern. Zudem wird die als «Heiratsstrafe» bekannte Höherbelastung von bestimmten Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren beseitigt, in dem Ehepaare wie unverheiratete Paare getrennt besteuert werden. Für alle steuerpflichtigen Personen gilt der gleiche Tarif. Im Interesse einer ausgewogenen Besteuerung schlägt der Bundesrat verschiedene Begleitmassnahmen bei der direkten Bundessteuer vor.

Der Gesetzesentwurf bzw. die Medienmitteilung können hier heruntergeladen werden.