Am 16. Juni 2025 hat die ESTV mitgeteilt, dass das Verlagerungsverfahren neu digital deklariert werden muss.
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, welche das Verlagerungsverfahren anwenden, deklarieren ab sofort die Einfuhrsteuer in der Online-MWST-Abrechnung.
Das separate Einreichen per Papierformular entfällt.