Die zuständigen Behörden der Schweiz und der USA unterzeichneten am 19. Juni in Bern und am 25. Juni in Washington eine Verständigungsvereinbarung.

Diese stellt klar, dass die Verweise auf das nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) in Artikel 22 Absatz 3 Buchstaben a) und b) des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz-USA und im Absatz 7 des Memorandum of Understanding als Verweise auf das Abkommen USA-Mexiko-Kanada (USMCA) zu verstehen sind, sobald dieses in Kraft tritt.

Die Vereinbarung ist hier abrufbar.