Am 12. Februar 2017 haben die Schweizer Stimmberechtigten über die Unternehmenssteuerreform III (USR III) abgestimmt. Die Reform wurde nicht angenommen.

Das Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) wurde in der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 nicht angenommen.

Das Schweizer Stimmvolk lehnt die Unternehmenssteuerreform III mit 59.1 % Nein-Stimmen klar ab (NZZ vom 12. Februar 2017).

Die vorläufigen amtlichen Endergebnisse sind auf der Website des Bundesamtes für Statistik abrufbar. Die definitiven Ergebnisse werden erst nach Erwahrung durch den Bundesrat (voraussichtlich in rund 2 Monaten) publiziert und können von den provisorischen Ergebnissen unter Umständen leicht abweichen.

Aufgrund der Ablehnung der USR III bleiben die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen vorerst in Kraft. Die mit der USR III lancierte Abschaffung der bestehenden kantonalen Steuerprivilegien (Holding-, Verwaltungs- und Gemischte Gesellschaften) wurde von der Europäischen Union bereits seit langem gefordert. In einer gemeinsamen Erklärung zur Beilegung des Streits über die Unternehmensbesteuerung (Joint Statement vom 14. Oktober 2014 zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU) hatte sich die Schweiz bereit erklärt die bestehenden Steuerprivilegien auf kantonaler Ebene, die Praxis zur internationalen Gewinnabgrenzung bei Prinzipalgesellschaften sowie die Praxis zur Besteuerung von Schweizer Finanzbetriebsstätten aufzugeben. Zum Abstimmungsergebnis vom 12. Februar 2017 will die Europäische Kommission gemäss Zeitungsberichten (NZZ vom 12. Februar 2017) erst am Montag Stellung nehmen. Die Reaktion der OECD steht ebenfalls noch aus.

Der Bundesrat hat an seiner Medienkonferenz vom 12. Februar 2017 angekündigt, eine neue Vorlage (Botschaft zuhanden des Parlaments) auszuarbeiten, die aufgrund der Komplexität der Thematik, dem Einbezug der Kantone, Städte und Gemeinden sowie einer erneuten Vernehmlassung frühestens in einem Jahr vorliegen dürfte – der genaue Zeitrahmen für die Ausarbeitung einer neuen Vorlage sei zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht abschätzbar.

Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) fordert in einer Medienmitteilung vom 12. Februar 2017 eine rasche Lösung und erwartet, dass die Arbeiten an der Neuauflage vom Bund nun zügig und in enger Zusammenarbeit mit der FDK an die Hand genommen und vorangetrieben werden.