Der Schweizer Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis spätestens Mitte 2017 die inhaltlichen Eckwerte für eine neue Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) auszuarbeiten.

Das Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) wurde in der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 mit 59.1% Nein-Stimmen abgelehnt (vgl. unseren Beitrag vom 12. Februar 2017).

Gemäss Medienmitteilung vom 22. Februar 2017 hat der Bundesrat nun das EFD beauftragt, im Laufe des zweiten Quartals 2017 inhaltliche Eckwerte für eine neue Vorlage und Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.

Der Bundesrat hält in seiner Medienmitteilung fest, dass sich nach der Ablehnung der USR III Gegner und Befürworter im Grundsatz einig sind, rasch eine neue Vorlage auszuarbeiten. Das Ziel bleibt weiterhin, die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Steuersystems zu stärken und die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden zu sichern. Zudem sollen die steuerlichen Sonderregeln zu den Statusgesellschaften abgeschafft werden, wie dies die Schweiz auch bereits international in Aussicht gestellt hat (vgl. Joint Statement vom 14. Oktober 2014 zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU).

Die Eckwerte der neunen Vorlage sollen nach Gesprächen mit den politischen Parteien sowie in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Einbezug der Städte und Gemeinden erarbeitet werden. Angehört werden zudem die Dachverbände der Wirtschaft und der Arbeitnehmerschaft.