Gemäss einer Mitteilung der ESTV vom 25. Februar 2020 können Unternehmen unter einheitlicher Leitung, für die Deklaration der Mehrwertsteuer eine MWST-Gruppe bilden. Alle Unternehmen einer solchen MWST-Gruppe werden bei der MWST als ein einziges, abgabepflichtiges Steuersubjekt betrachtet. Für die Bestimmung des Tarifs massgebend ist hierbei der Gesamtumsatz der MWST-Gruppe. Gesuche zur Bildung einer MWST-Gruppe werden bis zum 31. Mai entgegengenommen.

Weitere Informationen können der Mitteilung der ESTV entnommen werden.