Gemäss Mitteilung vom 17. November 2025 ESTV hat das Formular Nr. 764 für die Anwendung des Meldeverfahrens (Art. 38 MWSTG) überarbeitet.

Das Formular steht in aktualisierter Form auf unserer Website zur Verfügung und ist ab dem Publikationsdatum (Hinweis der taxlawblog.ch Redaktion: der Zeitstempel auf der Website besagt 17. Oktober 2025) für sämtliche Vermögenstransaktionen (obligatorische und freiwillige Anwendungen des Meldeverfahrens) zu verwenden.

Bei einem obligatorischen Anwendungsfall werden neu keine Unterschriften der involvierten Parteien mehr notwendig sein. Beim freiwilligen Meldeverfahren sind jedoch weiterhin die rechtsverbindlichen Unterschriften beider Parteien notwendig.

Die Mitteilung der ESTV ist hier abrufbar, das neue Formular hier.