Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft hat ihre Steuerpraxis (BLStPra) Ausgabe Juni 2017 publiziert.

Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft widmet sich in der publizierten BLStPra Ausgabe Juni 2017 einerseits der Abzugsfähigkeit von Anwalts- und Prozesskosten bei der Einkommenssteuer (Entscheid des Steuergerichts des Kantons Basel-Landschaft vom 20. Januar 2017) und andererseits der Darlehensgewährung und der Frage des Drittvergleichs (Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 8. Februar 2017). Schliesslich wird der Bundesgerichtsentscheid, welcher die formelmässige Festsetzung von Eigenmietwerten im revidierten Steuergesetz des Kantons Basel-Landschaft als verfassungswidrig erachtete, wiedergegeben (Urteil des Bundesgerichts 2C_519/2015 vom 12. Januar 2017).

Die BLStPra Ausgabe Juni 2017 ist hier abrufbar.