Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 31. Januar 2019 und 1. Februar 2019 die steuerlich anerkannten Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken und Fremdwährungen für das Jahr 2019 publiziert.

Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahe stehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dies gilt auch für übersetzte Zinsen, die aufgrund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten vergütet werden.

Die beiden nachfolgenden Rundschreiben der ESTV geben Auskunft über die angemessene Verzinsung von Vorschüssen oder Darlehen in Schweizer Franken und in Fremdwährungen:

Sämtliche Rundschreiben der ESTV sind hier abrufbar.