Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die steuerbaren Ertragsanteile von ausländischen Leibrentenversicherungen sowie von Leibrenten- und Verpfründungsverträgen (vgl. Art. 22 Abs. 3 Bst. c DBG) für das Steuerjahr 2025 publiziert.

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