Der Ständerat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2020 die Regelung der Mehrwertsteuer-Rückzahlung gutgeheissen.

Der Bundesrat hatte im November 2019 die Botschaft für ein neues Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen verabschiedet, nachdem das Bundesgericht in zwei Leiturteilen festgehalten hatte, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss.

Der Ständerat heisst Regelung der Mehrwertsteuer-Rückzahlung gut und will im Gesetz verankern, dass Unternehmen eine pauschale Entschädigung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren erhalten können. Er hat die Regelung des Bundesrats mit einem entsprechenden Passus ergänzt.

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