Am 4. Mai 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer verabschiedet.

Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen sollen künftig pauschal anhand der Nettoraumzahl (Ladekapazität) besteuert werden können. International wird diese Steuer bereits akzeptiert. Die Vorlage lehnt sich in zentralen Bereichen an die bereits bestehenden Tonnagesteuerregelungen der EU an. Die Tonnagesteuer ist freiwillig.

Die Botschaft ist hier abrufbar und das Bundesgesetz hier.