Am 10. November 2023 hat Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanz- und Wirtschaftsminister eine Erklärung unterzeichnet, welche die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger dauerhaft regelt.

Die Übergangslösung vom 20. April 2023 wird erweitert bzw. es werden bis Ende November 2023 Sonderregeln betreffend die Besteuerung von Homeoffice von Grenzgängerinnen und Grenzgänger vereinbart, welche für den Zeitraum 1. Februar bis 31. Dezember 2023 gelten sollen.

Ab dem 1. Januar 2024 haben die Grenzgänger und Grenzgängerinnen die Möglichkeit bis zu 25% ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten. Dies hat dann keine Auswirkungen auf die Besteuerung und den Grenzgängerstatus.

Die Erklärung ist hier abrufbar.