Die Schweiz und Irland haben am 13. Juni 2019 ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet.

Das Änderungsprotokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.

Das Änderungsprotokoll enthält

  • eine Missbrauchsklausel;
  • eine Schiedsklausel, die für mehr Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen sorgt.

Bevor das Änderungsprotokoll in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Die Medienmitteilung sowie das entsprechende Änderungsprotokoll sind hier abrufbar.